Erschienen mit Hauptartikel "Telefonieren gegen die Angst" in der Schwäbischen Zeitung, 8.3.2019, Seite 3

Allein auf dem Heimweg - Tipps vom Profi

Mit etwas Vorbereitung lassen sich Opfersituationen vermeiden

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Opfervermeidung steht für Kriminalhauptkommissar Peter Köstlinger an erster Stelle, wenn er seinen Kursteilnehmern an Schulen und Volkshochschulen die möglichen Gefahren hinter Alltagssituationen schildert. „Ich will keine Angst machen, aber ich will den Menschen bewusst machen, dass es präsent ist.“


Der 58-Jährige rät, sich bereits im Vorhinein Gedanken über seinen Heimweg zu machen. Dazu könne beispielsweise gehören, sich mit einer Freundin zusammenzutun oder Geld für ein Taxi zur Seite zur packen. Die Notfallfunktion am Handy, mit der man einen Notruf auch aus der Tasche heraus absetzen kann, sollte man kennen und falls nötig eingerichtet haben. 


In jedem Fall gelte es, nicht in den Aktionsradius eines potenziellen Täters zu geraten. Lockfragen nach der Uhrzeit oder dem nächsten Bus sollte man im Zweifel ignorieren, erklärt Köstlinger. Ansonsten sollte man durch Wegrennen Abstand zwischen sich und den Täter bringen. Gelinge das nicht, solle man durch Schreien auf sich aufmerksam machen. Zeugen sollen sich selbst nicht in Gefahr bringen, aber müssten im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen, beispielsweise indem sie die Polizei riefen, Fotos machten und andere Personen dazu holten.


Für den Fall, dass man sich wehren muss, zeigt Köstlinger in seinen Kursen, wie man einen Angreifer zumindest kurzzeitig außer Gefecht setzen kann. Damit man die empfindlichen Körperstellen wie Augen, Leber und Geschlechtsteile aber auch trifft, rät der Kriminalhauptkommissar, einen Selbstverteidigungskurs wie beispielsweise Wing Tsun zu machen – am besten über einen längeren Zeitraum. (sle)

Statistik zur Straßenkriminalität 2017

2017 wurden in Baden-Württemberg 650 Fußgänger Opfer von Straßenkriminalität, das heißt sie wurden sexuell belästigt, beraubt oder angegriffen. Das teilt das Landeskriminalamt in Stuttgart mit. Auch schwere und gefährliche Körperverletzungen waren darunter. Hinzu kommen rund 360 Fälle von leichter Körperverletzung an Fußgängern im öffentlichen Raum. Vergewaltigungen und tödliche Angriffe wie Mord, Todschlag und Körperverletzung mit Todesfolge erfasst die Polizei Baden-Württemberg als Gewaltkriminalität, der 2017 mehr als 500 Fußgänger im öffentlichen Raum zum Opfer fielen. Da schwere und gefährliche Körperverletzungen in beiden Fällen erfasst werden, lassen sich die Zahlen nicht zusammenfassen.

In Bayern werden laut Landeskriminalamt München Fußgänger als Opfertyp nicht separat erfasst, weshalb lediglich die Gesamtopferzahl von Straßenkriminalität herangezogen werden kann. Mehr als 8700 Menschen wurden 2017 überfallen, vergewaltigt, sexuell belästigt oder verletzt, wie das Landeskriminalamt mitteilt. Dabei werden unter dem Begriff Straßenkriminalität eine Vielzahl verschiedener Straftatbestände, auch ohne körperliche Angriffskomponente, zusammengeführt. Beispielsweise sind auch der Diebstahl von Fahrrädern und Kraftwagen, der Taschendiebstahl, die Sachbeschädigung durch Graffiti sowie die Sachbeschädigung an Kfz enthalten. (sle)
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